Kfz-Vollkaskoversicherung
 

Wissenswertes zur Vollkaskoversicherung


Fragen und Antworten zur Vollkaskoversicherung. Wann ist eine Kfz-Vollkasko sinnvoll? Wie sind die Leistungen und wie hoch die Beiträge?

Die Vollkasko ist eine freiwillig Zusatzversicherung. Sie deckt ausschließlich Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt die Teilkasko mit ein. Eine Vollkaskoversicherung eignet sich in der Regel für Neufahrzeuge sowie für sehr teure Fahrzeuge. Falls der Restwert Ihres Autos sehr niedrig ist, lohnen sich die Kosten einer Vollkaskoversicherung eher nicht.

Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Wägen Sie in aller Ruhe die Vor- und Nachteile ab, so dass Ihr Fahrzeug nach Ihren eigenen Bedürfnissen bestens abgesichert ist:
In der Vollkaskoversicherung ist Ihr Kraftfahrzeug gegen Unfallschäden versichert, auch wenn diese Schäden von Ihnen selbst verursacht wurden.
Die Vollkasko umfasst die Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mit versichert sind.
Die Versicherungsbeiträge sind überwiegend teurer als bei der Teilkasko.

Versicherungsbeiträge berechnen und Leistungen vergleichen
Für die Beitragsberechnung der Vollkasko sind unter anderem maßgeblich:
  • Typklasse
  • Regionalklasse
  • Schadensfreiheitsrabatt
  • Höhe der Selbstbeteiligung
  • jährliche Kilometerleistung
  • Fahrzeugalter
  • Alter des Versicherungsnehmers

Die Vollkaskoversicherung kann wahlweise
mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro, 300,00 Euro, 500,00 Euro oder 1.000,00 Euro bzw. ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann allerdings je nach Autoversicherer variieren.

Abschluss einer Vollkasko:
Der Versicherungsschutz ist durch die Vereinbarung der Höhe der Selbstbeteiligung möglich. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger fällt in der Regel Ihr Beitrag aus.

Vollkasko bei grober Fahrlässigkeit:
Wer in 2008 seine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, profitierte bereits von der Neuregelung des Versicherungsgesetzes. Für die Schadensregulierung bezüglich grober Fahrlässigkeit gelten seitdem neue Kriterien. Falls grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, ist dies kein Ausschluss-Kriterium mehr, sondern bedeutet, dass die Schadensregulierung sich nach der Schwere der Fälle richtet. Das heißt, Sie bekommen demnach zwar nicht den ganzen Vollkaskoschaden erstattet, aber immerhin einen Teil. Wie hoch genau der Anteil im jeweiligen Schadensfall ist, wird im Einzelfall ermittelt.

Wann kann man die Vollkasko kündigen?
Vollkaskoversicherung kündigen und wechseln:

Bei der regulären Kündigung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Der Kündigungstermin für den Kfz-Wechsel ist beim Großteil der Autoversicherer der 30. November eines jeden Jahres. Ihrer Versicherung muss das Kündigungsschreiben schriftlich vorliegen, am besten per Einschreiben. Die Stichtage der kommenden Jahre sind demnach: 30. November 2026, 30. November 2027, 30. November 2028, 30. November 2029 und folgende. Wird die Fahrzeugversicherung nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich um ein ganzes Jahr.


Informationen und Tipps zum Thema Kfz-Vollkaskoversicherung:

Die Typklasse eines Pkw-Modells wird jedes Jahr aufs Neue vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, veröffentlicht. Bei der Vollkaskoversicherung sind Typklassen von 10 bis 34 festgelegt. Die neuen unverbindlichen Typklassen für 2026 wurden bereits veröffentlicht.
Hagel, Sturm, Blitze oder Überschwemmung - Unwetterschäden reichen von kleinen Dellen und Kratzern durch Hagelschauer bis zur völligen Zerstörung durch Überschwemmungen oder im Sturm umfallende Bäume. Wird ein Fahrzeug durch Unwetterschäden beschädigt, begleicht in der Regel die Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung den Schaden.

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Wo verursachen Autofahrer viele und teure Schäden, wo kracht es nur selten? – Die neuen Regionalklassen wurden Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, berechnet jährlich die Schadenbilanzen der rund 400 deutschen Zulassungsbezirke und teilt die Bezirke in Kfz-Regionalklassen ein. Laut GDV haben rund 900.000 Vollkasko-Versicherte haben ab 2023 eine bessere Einstufung.
Kfz-Vollkaskoversicherung ist vor allem bei Elektroauto-Besitzern beliebt - Elektro- und Hybridfahrzeuge sind häufig vollkaskoversichert, da sie im Schnitt jünger sind und deswegen über einen höheren Zeitwert verfügen. Eine Vollkaskoversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Halter den PKW nach einem Totalschaden aus eigenen Mitteln nicht ersetzen können. Die Vollkasko kommt für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto auf. Außerdem beinhaltet sie alle Leistungen der Teilkaskoversicherung, dazu zählen Schäden, z. B. durch Unwetter, Diebstahl, Wildunfälle. Vandalismus-Schäden werden ebenfalls versichert.
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