Garagenrabatt
 

Garagenrabatt bei der Kfz Versicherung
Nachlass, Voraussetzung, Nutzung...


Ein Garagenrabatt reduziert die jährliche Versicherungsprämie. Hier finden Sie Wissenswertes zum Garagenrabatt vom Preis-Nachlass, den Voraussetzungen, der Nutzung bis hin zur Beispielrechnung.
Eine der wohl bekanntesten Rabatt-Formen ist der sogenannte Garagenrabatt. Viele Versicherer bieten ihren Kunden einen Garagenrabatt, wenn diese die Möglichkeit haben, das Fahrzeug in einer Tief-, Sammel-, Doppel- oder Einzelgarage zu parken.

Der Garagenrabatt wirkt sich positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus und wird Ihnen prozentual auf die jährliche Prämie gewährt. Der Rabatt ist kein fester Betrag der vom Beitrag abgezogen wird, sondern eine Prozentzahl. Dies bedeutet, die Höhe des Garagenrabatts schwankt je nach zu zahlender Versicherungssumme. Oftmals fällt der Rabatt höher aus, wenn die Garage abschließbar ist.

Preis-Nachlass auf die Kaskoversicherung:
Viele Versicherer beziehen für ihre Risikokalkulation von Kaskoschäden den Stellplatz mit ein.
Hier gilt allgemein: Je sicherer, desto preiswerter fällt in der Regel der Kaskobeitrag aus.

Voraussetzungen für den Garagenrabatt:
Den Rabatt können Sie nutzen, wenn Sie folgende Parkverhältnisse haben:
  • Tiefgarage
  • Sammelgarage
  • Doppelgarage
  • Einzelgarage.
Wenn Sie den Garagenrabatt in Anspruch nehmen, sind Sie verpflichtet, Ihr Auto nachts überwiegend in einer Garage zu parken. Denn wenn das Fahrzeug in einer Garage geparkt wird, ist es weniger Gefahren beispielsweise Diebstahl, Marderbisse ausgesetzt. Viele Versicherungen bieten deshalb (Risikokalkulation) einen sogenannten Garagenrabatt an. Der Garagenrabatt wird Ihnen gewährt, wenn Sie Ihr Fahrzeug (Voraussetzung meist während 22:00 und 6:00 Uhr) in einer Sammel-, Doppel-, Tief- oder Einzelgarage abstellen.
Nähere Einzelheiten zu den Bedingungen finden Sie im Versicherungsvertrag der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

Bestmögliche Nutzung des Garagenrabatts:
Verfügen Sie über einen Garagenstellplatz, gibt es für Sie doch nichts leichteres als von diesem Fahrzeug-Rabatt zu profitieren, welcher sich positiv auf den zu zahlenden Jahresbeitrag auswirkt. Durchschnittlich können Sie mit einen Nachlass von 5 Prozent rechnen.
Hier ein Rechen-Beispiel:
Bei 350 Euro Versicherungsprämie, kann man bei 5 % Nachlass 17,50 Euro sparen.
Generell ist der Garagenrabatt bei der Teilkaskoversicherung oder bei der Vollkaskoversicherung möglich. Dabei ist es jedoch wichtig, den Versicherungsvertrag sehr genau zu studieren.

Denken Sie daran, dass falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes und zu zusätzlichen Vertragsstrafen führen können.