Kfz Versicherungsvergleich
 

KFZ Versicherungsvergleiche
Autoversicherung berechnen, vergleichen, wechseln


Kostenlose Kfz Versicherungsvergleiche helfen Ihnen, die Beiträge zur Autoversicherung zu berechnen und zu vergleichen. Wie viel Geld Sie mit einem Wechsel sparen können, erkennen Sie bei einem Pkw Versicherungsvergleich.
Willkommen zur Online-Berechnung Ihrer Kfz Versicherung.
Informieren Sie sich kostenlos, unverbindlich und umfassend.
Zu teuer Auto fahren, das muss nicht sein, denn mit einem
Kfz Versicherungsvergleich können Sie bei Ihren Beiträgen
zur Autoversicherung jährlich Geld sparen!
Sie suchen leistungsstarke und günstige Tarife?
Die Haftpflicht- und Kaskotarife steigen 2024 zum Teil drastisch an.
Grund genug, Ihre PKW-Versicherungstarife auch in diesem Jahr genau zu prüfen.

Pkw Versicherungsvergleiche schaffen Transparenz, egal ob Sie Fahranfänger, Rentner, Single oder Teil einer Familie sind. Vergleichen Sie neben dem Preis auch die Leistungen verschiedener Tarife:
  • Wählen Sie aus einer Vielzahl an Versicherungsgesellschaften die für Sie optimale Autoversicherung aus.
  • Sie können bei Ihrer PKW-Versicherung jährlich sparen.
  • Die Suchmaschine findet für Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Rabattmerkmale den Preis für Ihre Autoversicherung.
  • Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie kostenlose Kfz-Versicherungsvergleiche.
  • Ihr Online-Abschluss ist hier jederzeit möglich.

Kfz Vergleichsrechner:

powered by TARIFCHECK24 GmbH

Es ist zu überlegen, mehrere Kfz Versicherungsvergleiche durchzuführen, da die einzelnen Vergleichsportale nicht alle Versicherungsgesellschaften listen.



Um in Deutschland ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen zu können, müssen Sie den Nachweis eines gültigen Versicherungsschutzes erbringen. Sie können viel Geld sparen, indem Sie regelmäßig die Angebote der Autoversicherer vergleichen und den für Sie richtigen Anbieter mit passendem Tarif auswählen. Früher war das sehr mühselig. Heute jedoch ist es ganz einfach. Sie haben die Möglichkeit durch unkomplizierte und kostenlose Kfz-Versicherungsvergleiche unterschiedliche Tarife zu berechnen. Ob Single, Teil einer Familie, Rentner oder Fahranfänger, die Spanne zwischen dem günstigsten und teuersten Versicherungstarif kann groß sein.
Wirklich sparen kann nur derjenige, der richtig vergleicht!
Vergleichen Sie Preis und Leistung.
Hier unsere Tipps für eine schnelle und einfache Anwendung des Vergleichsrechners:
Für Ihren Kfz Versicherungsvergleich benötigen Sie lediglich ein paar Minuten. Am besten Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die letzte Beitragsrechnung zur Hand. Falls Sie jedoch gerade keine Fahrzeugpapiere zur Verfügung haben, ist dies nicht weiter schlimm, denn mit der Komfortsuche ist dies kein Problem.

Für den kostenlosen Vergleich Ihrer Pkw Versicherung werden unter anderem folgende Merkmale berücksichtigt:
Angaben zum Fahrzeug:
  • Ortskennzeichen
  • Zulassungsbezirk
  • Fahrzeughalter
  • Erstzulassung
Nutzung:
  • nur privat
  • nur gewerblich
  • privat oder gewerblich
Versicherungsumfang:
  • nur Haftpflicht
  • Haftpflicht und Teilkasko
  • Haftpflicht und Vollkasko
  • Schadenfreiheitsrabatt
Fahrzeugrabatte:
  • Stellplatz
  • Berufsrabatte
  • Weitere Rabatte

Kfz Versicherung Vergleich und Berechnung!
Der Tarifrechner bietet unter anderem:
  • das Vergleichsergebnis mit
  • Angabe der jeweiligen Autoversicherer
  • sowie den jeweiligen Leistungsumfang.

Das Vergleichsergebnis zeigt Ihnen aufgeschlüsselt:
  • Höhe der einzelnen Beiträge
  • Angaben über Extra-Rabatte
  • Kundenbewertungen mit Empfehlungsquoten und wenn Sie möchten sogar
  • Testberichte von den für Sie ermittelten Autoversicherern.

Hier finden Sie Wissenswertes zur Autoversicherung:
Spartipps:

Sie können deutlich sparen, wenn Sie die Versicherungsprämie im Voraus für das ganze Jahr statt in monatlichen Raten bezahlen. Die deutschen Autobesitzer verschenken bei der Fahrzeugversicherung nach neuesten Berechnungen pro Jahr etwa 640 Millionen Euro. Nutzen Sie deshalb bei Ihrer Kfz Versicherung die jährliche Zahlungsweise, denn die meisten Versicherungsgesellschaften berechnen einen sehr hohen Aufschlag bei monatlicher, halbjährlicher oder vierteljährlicher Bezahlung. In der Spitze liegen die Zuschläge bei bis zu 40 Prozent.
Im Tarif-Dschungel der PKW-Versicherungen lässt sich viel Geld sparen. Jedoch ist es nicht immer einfach, den Durchblick zu behalten. Bei der Vielzahl der Kfz-Tarifmerkmale stochern viele Autofahrer im Nebel herum. Die Veränderung eines Tarifmerkmals wirkt sich je nach Autoversicherer anders aus. Die höchsten Preisnachlässe geben die Assekuranzen in der Regel für den Verzicht auf freie Werkstattwahl und für eine geringere jährliche Fahrleistung. Die höchsten Aufschläge hingegen verlangen die Anbieter in der Regel für eine höhere jährliche Fahrleistung, einen erweiterten Fahrerkreis und ältere Versicherungsnehmer. Deshalb sollten Sie beim Abschluss Ihrer Autoversicherung nicht auf hohe Rabatte bei einzelnen Tarifmerkmalen achten, sondern auf den Endpreis.

Autoversicherungen im Vergleich:
Für die PKW Versicherungen liegen die neuen Typ- und Regionalklassen vor. Das jährliche Einsparpotenzial zwischen dem günstigsten und dem teuersten Angebot ist enorm. Ein Online-Vergleich der einzelnen Anbieter lohnt sich fast immer. Überlegen Sie sich am besten bereits vor dem Vergleich, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Für einen aussagekräftigen Versicherungsvergleich benötigen Sie alle für die Versicherung relevanten Angaben, beispielsweise Schlüssel- und Herstellernummer, Erstzulassung, Stellplatz und jährliche Kilometerleistung. Die Haftpflicht ist vorgeschrieben, bei der Kaskoversicherung kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Noch bis zum Stichtag 30. November (= regulär zur Hauptfälligkeit) können Sie Ihre Versicherungspolice problemlos kündigen. An diesem Tag muss das Kündigungsschreiben den Versicherer vorliegen.
Die meisten Autoversicherungen enden am 31. Dezember. Die Stichtage für den Versicherungswechsel zum Jahresende mit Einhaltung der verpflichtenden 1-monatigen Kündigungsfrist für die kommenden Jahren sind: 30. November 2024, 30. November 2025, 30. November 2026, 30. November 2027...
Neben der regulären Kündigung haben Sie in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Hier finden Sie eine Auswahl interessanter Gerichturteile zu den Themen "Kfz-Versicherungen und Versicherungsschutz":
Aufklärungspflichten über Kfz-Vorschaden
Sofern ein Versicherungsnehmer weiß, dass sein Kraftfahrzeug beim Voreigentümer einen schweren Vorschaden erlitten hat, so verletzt er gegenüber seiner Kaskoversicherung seine Aufklärungspflichten, wenn er in einem Schadenfall diesen schweren Vorschaden verschweigt und statt dessen nur erklärt, das Fahrzeug sei sach- und fachgerecht repariert worden. Solche Angaben erfolgen dann "ins Blaue hinein" und verletzen die Interessen der Kaskoversicherung, sodass die Versicherung im Schadenfall leistungsfrei ist. Oberlandesgericht Köln, Az.: 9 U 3/08
Vollkaskoschutz bei vorläufiger Deckungszusage
Hat ein Versicherungsnehmer bei der telefonischen Bitte um Überlassung einer Versicherungsbestätigung die Absicht geäußert, eine Vollkaskoversicherung zu beantragen, und erhält er daraufhin die Deckungskarte ohne ausdrückliche und hervorgehobene Beschränkung auf den Haftpflichtschutz, so genießt er vorläufige Deckung in der Fahrzeugvollversicherung. Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 12 U 86/06
Versicherungsschutz bei Marderbiss
Zerstört ein Marder durch seine Bisse Kabel am Fahrzeug, so hat die Kaskoversicherung nicht nur Schadenersatz für die eigentlichen Kabel zu tragen, sondern auch für die Fahrzeugteile, die mit dem Kabel untrennbar verbunden sind, wie z.B. Lambdasonden und Positionsgeber. Ein Schaden im Bereich der Sonden bzw. des Gebers bedingt zwangsläufig den Ersatz des Kabels, unabhängig davon, ob die jeweiligen nicht in Mitleidenschaft gezogenen Bereiche noch funktionsfähig sind, oder nicht. Amtsgericht Zittau, Az.: 5 C 545/05
Bei Fahruntüchtigkeit kann es zu einer Kürzung der Kaskoleistung kommen
Wird bei einem Fahrzeugführer eine Blutalkoholkonzentration von 1,09 Promille festgestellt, so kann die Kfz Kaskoversicherung auf diese Trunkenheit verweisen und muss den Fahrzeugschaden des Versicherungsnehmers nur zu 25 Prozent regulieren. Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 9 U 135/13
jlp



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