Schadenfreiheitsklasse übertragen, berechnen, ermitteln
Informationen zur Rückstufung
Wissenswertes zu den Schadenfreiheitsklassen in der Kfz Versicherung. Tipps zum Übertragen, Ermitteln und Berechnen sowie hilfreiche Informationen zur Rückstufung. Generell gilt: Je günstiger die Schadenfreiheitsklasse (SF 35), desto günstiger der Versicherungsbeitrag und desto höher der Schadenfreiheitsrabatt.
Als Schadenfreiheitsklasse bezeichnet man die Klasse der schadenfreien Jahre und der sich daraus ergebende Beitragssatz nach Schadensverlauf. Das bedeutet, umso länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei fährt, desto größer wird sein Schadenfreiheitsrabatt. Zum 01. Januar eines jeden Jahres wird der Versicherungsvertrag nach seinem Schadensverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft.
Folgende SF-Klassen gibt es:
Es gibt in der Regel 35 SF-Klassen. Die günstigste Schadenfreiheitsklasse in der Tabelle ist die 35, die schlechteste ist die Klasse M.
Keine SF-Klassen gibt es für Elektrofahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge (ausgenommen Krankenwagen), Raupenschlepper, Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeder Art und für Fahrzeuge, die ein rotes Kennzeichen, ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen führen.
Die Klassen 0, SF ½ , S und M sind Sonderklassen.
Ein Fahranfänger beginnt mit der Schadenfreiheitsklasse 0.
Bei der Klasse S steht das S für Schaden, bei der Klasse M steht das M für Malus, das ist die schlechteste Kategorie. Hier erfolgt eine Einstufung, wenn man besonders unfallträchtig fährt.
Die Klasse 0 erhält man, wenn man die Fahrerlaubnis weniger als drei Jahre hat und unfallfrei gefahren ist.
Der Klasse SF ½ wird man zugewiesen, wenn man den ersten eigenen Pkw versichern möchte und bereits mehrere Jahre in Besitz des Führerscheins ist oder ein Begleitetes Fahren ab 17 Jahren vorweisen kann.
Danach zählen die schadenfreien Jahre. Ab einem schadenfreien Jahr ist man also in der Klasse SF1, nach zwei Jahren in der SF 2 und so weiter.
Das zählt jedoch nur, wenn man zum erworbenen Führerschein auch gleichzeitig auf ein oder mehrere Fahrzeuge angemeldet ist. Der alleinige Besitz reicht nicht aus!
Möglichkeiten innerhalb der SF-Klassen - Berechnen, Ermitteln und Übertragen:
Die Beitragssätze bei einer Haftpflichtversicherung oder einer Vollkaskoversicherung können je nach unfallfreien Jahren prozentual zurückgehen. So kann man von einem Beitragssatz von 120 Prozent nach 25 oder mehr unfallfreien Jahre sogar bis auf einen Prozentsatz von 25 zurückgestuft werden. Folglich wird die Kfz-Versicherung immer günstiger.
Eine Übertagung des SF Rabattes ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Es ist machbar, den angesammelten Schadenfreiheitsrabatt von einer Person auf die andere zu übertragen. Allerdings ist dies meist nur zwischen Eltern, Kindern und Ehepartner erlaubt. In Ausnahmefällen auch noch unter Geschwistern. Übertragbar sind nur so viele Jahre, wie die Zielperson selbst hätte sammeln können. Alle weiteren Jahre, die darüber hinaus übertragen werden, verfallen.
Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse:
Ein Großteil der Unfälle verursacht lediglich Blechschäden, die nicht allzu kostspielig sind. In einem solchen Fall sollte man nachrechnen, ob es sich wirklich lohnt, den Schaden von der Versicherungsgesellschaft begleichen zu lassen, ansonsten kommt es zu einer Rückstufung. Das heißt, sobald man den Schaden der Kfz Versicherung meldet, die die Kosten der Reparatur und anderweitig anfallende Beträge übernimmt, wird man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Dabei wird stets ein Kalenderjahr in Betracht gezogen. Im kommenden Versicherungsjahr wird man dann zurückgestuft. So eine Rückstufung geschieht meist großzügig. Da kann es schon mal vorkommen, dass man von SF 16 auf SF 6 abfällt und dies nur durch einen Schaden. Rabattretter oder Rabattschutz verhindern, dass sich nach einem Schaden der SF-Rabatt verschlechtert.
Welche Schadenfreiheitsklassen gibt es?
Schadenfreiheitsrabatt-Tabelle im Überblick:
Die Schadenfreiheitsklasse-Tabelle soll einen groben Überblick verschaffen, in welcher Höhe sich die Prozentwerte bei Versicherern ungefähr bewegen.
Die Zahlen der Staffel sind nur Richtwerte und nicht allgemein übertragbar.
Schadenfreiheitsklassen | Beitragssatz in Prozent |
31 bis 35/36 | ca. 20 % |
26 bis 30 | ca. 25 % |
22 bis 25 | ca. 30 % |
16 bis 21 | ca. 35 % |
12 bis 15 | ca. 40 % |
9 bis 11 | ca. 45 % |
7 und 8 | ca. 50 % |
5 und 6 | ca. 55 % |
4 | ca. 60 % |
3 | ca. 70 % |
2 | ca. 85 % |
1 | ca. 100 % |
½ | bis ca. 140 % |
0 | bis ca. 230 % |
M | bis ca. 245 % |
Welche SF habe ich?
Wenn man seine aktuelle Schadenfreiheitsklasse (abgekürzt SF-Klasse) ermitteln möchte, schaut man auf der letzten Beitragsrechnung seines Kfz-Versicherers nach.
Alternativ besteht die Möglichkeit, seine Schadenfreiheitsklasse selbst zu ermitteln, jedoch muss man hierfür herausfinden, wie lange man bereits ein Auto versichert hat, ohne einen Schaden zu melden.
Was viele nicht wissen:
Ein Autodiebstahl hat auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt keinen Einfluss.