Recht Sonderkündigung Kfz Versicherung - Wechseln nach dem Stichtag?
24 Dezember, 2012
Wer sich über die Mehrkosten für seine Kfz Versicherung ärgert, kann, trotzdem noch handeln. Durch das Recht auf Sonderkündigung, das in allen Verträgen festgeschrieben ist, können Sie auch noch zu einem späteren Zeitpunkt, zu einem günstigeren Anbieter wechseln, wie
die Huk-Coburg mitteilt. Sein Sonderkündigungsrecht kann man geltend machen, wenn das Beitragsniveau des Tarifs steigt und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden, spielt keine Rolle. Wer kündigen will, muss das innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung schriftlich tun. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man sich für ein Einschreiben mit Rückschein entscheiden.
Das Recht auf Sonderkündigung greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.
Der Kunde muss über sein Sonderkündigungsrecht informiert werden. Deshalb steht auf vielen Rechnungen ein Vergleichsbeitrag, damit ein Kunde nachvollziehen kann, ob und warum sich die Prämie erhöht. Wer keinen Vergleichsbeitrag findet, kann bei seiner Kfz Versicherung nachfragen. Durch Gegenüberstellung des neuen Beitrages kann man erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn bereits im noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse gegolten hätte. Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten Kfz Versicherungstarif helfen Vergleichsportale. Da kein Portal die Tarife aller Kfz-Versicherer listet, sollte man bei verschiedenen Portalen nach der günstigsten Versicherungsprämie zu suchen. www.huk.de
Das Recht auf Sonderkündigung greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in einen schlechter eingestuften Zulassungsbezirk verursacht wird. Und auch wer im laufenden Jahr einen Unfall hatte, der zur Verschlechterung des Schadenfreiheitsrabatts führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.
Der Kunde muss über sein Sonderkündigungsrecht informiert werden. Deshalb steht auf vielen Rechnungen ein Vergleichsbeitrag, damit ein Kunde nachvollziehen kann, ob und warum sich die Prämie erhöht. Wer keinen Vergleichsbeitrag findet, kann bei seiner Kfz Versicherung nachfragen. Durch Gegenüberstellung des neuen Beitrages kann man erkennen, wie viel der Kunde hätte zahlen müssen, wenn bereits im noch laufenden Jahr seine künftige Schadenfreiheitsklasse gegolten hätte. Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten Kfz Versicherungstarif helfen Vergleichsportale. Da kein Portal die Tarife aller Kfz-Versicherer listet, sollte man bei verschiedenen Portalen nach der günstigsten Versicherungsprämie zu suchen. www.huk.de
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