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Winterunfälle mit Sommerreifen - Was man wissen muss

17 Oktober, 2011

Muss jede Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen?

Nein, nicht jede Vollkaskoversicherung muss bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommen. Sinkende Temperaturen, erste Schneeschauer im Gebirge und Bodenfrost, die kalte Jahreszeit kündigt sich an. Jetzt unbedingt beachten: Seit Dezember 2010 gilt in Deutschland die gesetzliche Winterreifenpflicht.
CosmosDirekt erklärt, worauf Autofahrer achten sollten:
- Wer bei Schneematsch, Glatteis, Schneeglätte sowie Eis- oder
Reifglätte ohne Winterreifen mit seinem Auto unterwegs ist,
riskiert eine Geldbuße von mindestens 40 Euro und einen Punkt in
Flensburg.
- Laut Gesetz müssen Autofahrer bei winterlichen
Straßenverhältnissen mit Winter- oder Allwetter- bzw.
Ganzjahresreifen unterwegs sein (erkennbar am M+S oder
"Schneeflocken"-Symbol).
- Kommt es bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu einem
Unfall mit Sommerreifen, können Autoversicherer dem Fahrer eine
Teilschuld auferlegen oder sogar die vollständige Übernahme des
Schadens verweigern.
Tipp: Bei Vollkasko-Vertragsabschluss sollten Autofahrer deshalb Wert darauf legen, dass ihr Versicherer auf den "Einwand der groben Fahrlässigkeit" verzichtet. Natürlich sollten auch bereits bestehende Kfz-Versicherungsverträge dahingehend überprüft und gebenenfalls angepasst werden. Hilfreich ist es, die Faustformel "von Oktober bis Ostern" zu beherzigen und in der kalten Jahreszeit auf Winterreifen umzusteigen, die mindestens eine Profiltiefe von vier Millimetern aufweisen. Wichtig für Wintersportler: In einigen Ländern ist diese Mindestprofiltiefe für Winterreifen sogar gesetzlich vorgeschrieben. www.cosmosdirekt.de

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