News zum Thema Kfz-Versicherungen
 

Kfz Versicherung - Minderwert bei Unfallschaden

22 Januar, 2011

Was versteht man unter den Begriff merkantiler Minderwert bei der Regulierung eines Unfallschadens durch die Autoversicherung?

Auch nach der fachmännischen Reparatur eines Unfallschadens haftet dem Fahrzeug ein Minderwert an. Das muss bei der Regulierung durch die Versicherung berücksichtigt werden.

Auch wenn ein Unfallschaden ordnungsgemäß und fachmännisch repariert worden ist, kann der Verdacht eines Unfallmangels den Wert des Fahrzeugs mindern. Laut dem Bonner Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperten Hans-Peter Weber wird dieser sogenannte "merkantile Minderwert" bei der Regulierung des Unfallschadens durch die Versicherung berücksichtigt.

Dieser Minderwert, ergibt aus der Differenz zwischen dem möglichen Verkaufspreis vor dem Unfall und dem nach der Reparatur des Unfallschadens.

Dieser wird laut der Internetplattform "kfz-betrieb online" unter Berücksichtigung wertbeeinflussender Faktoren wie Fahrleistung, Alter und Zustand des Fahrzeugs, Art des Schadens, Vorschäden und Zahl der Vorbesitzer geschätzt, was jeweils das Gericht festlegen kann. mid/tm DAV

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