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Urteil: Kfz-Haftpflichtversicherung

04 August, 2010

Der ADAC empfiehlt, sich mindestens vier Wochen in Geduld zu üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem Kfz-Unfall den Schaden nicht sofort reguliert.

Verzögerungen bis zu einem Monat seien für den Geschädigten zwar ärgerlich, er kann dies aber nicht beanstanden. So entschied das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10).
Bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen handele es sich um ein Massengeschäft, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen Bearbeitungszahlen abhängig sein kann, begründete das Gericht seine Entscheidung. Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der Kfz Haftpflichtversicherung deshalb eingeräumt werden.

Wer mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Unfallversicherung nicht einverstanden ist, sollte sich vor einer Klage am besten an einen Rechtsanwalt wenden. Klagt er nämlich zu früh, kann es sein, dass er auf den Verfahrenskosten sitzenbleibt. ampnet/nic

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