News zum Thema Kfz-Versicherungen
 

Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen

02 Dezember, 2024

Auch nach dem 30.11. kann die Autoversicherung gewechselt werden. So können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen:

Wer die Kfz-Versicherung wechseln will, muss entweder seinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum 30. November kündigen oder man kann das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherungsunternehmen die Beiträge bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen und Leistungen erhöht.

Das Sonderkündigungsrecht hat auch dann Gültigkeit, wenn sich die Typklasse Ihres Automodells wegen einer Neubewertung durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, kurz GDV, verschlechtert.

Das Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen, sich nur die Regionalklasse ändert oder der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt.

Bei der Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren.

Wichtig ist dabei, auf Post vom Kfz-Versicherer zu achten. Denn ab Zustellung der Beitragsänderung- oder Vertragsänderung-Mitteilung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat. ub/dom

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