Wildunfälle - Was ist zu tun und wer zahlt?
08 April, 2024
Autofahrer sollten in den kommenden Wochen besonders auf Wildtiere achten. Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und keine Kasko-Versicherung,
muss die Schäden an seinem eigenen Auto nach einem Wildunfall selbst zahlen.
Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Gefahr eines Wildunfalls im April und Mai höher als in jeder anderen Jahreszeit. „Mit der Zeitumstellung ist der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung gerückt, wenn viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind. Das bedeutet erhöhte Kollisionsgefahr“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
In Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer besonders in den Morgenstunden und während der Dämmerung vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer ist die Wucht, mit der Wild in den Pkw einschlägt. Riskante Ausweichmanöver sind dennoch nicht ratsam: „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach.
Ist ein Aufprall nicht mehr vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. Danach wird die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle durch ein Warndreieck abgesichert sowie die Polizei informiert. Das verletzte oder tote Tier sollte möglichst nicht angefasst werden. Es zu bergen ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, Fotos am Unfallort, dem Auto und dem Wild zu machen. Das erleichtert die spätere Schadenregulierung. Eine Bescheinigung der Polizei, des Jagdpächters oder Försters ist ebenfalls hilfreich. Zudem sollte die Versicherung informiert werden, bevor die Schäden am Fahrzeug beseitigt sind oder das Auto verkauft oder verschrottet wird.
Ist ein Tier auf der Straße zu sehen, sollten Kraftfahrer das Licht abblenden, bremsen und hupen. So wird das Wild in der Regel verscheucht. „Fernlicht oder die Lichthupe sollten hingegen nicht genutzt werden, da geblendete Tiere nicht weglaufen, sondern stehen bleiben“, erläutert die stellvertretende GDV-Geschäfstführerin.
Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und keine Kaskoversicherung, muss die Schäden an seinem eigenen Auto nach einem Wildunfall selbst zahlen.
2022 zählten die deutschen Kfz-Versicherer rund 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw. Dabei entstanden Schäden in Höhe von über 950 Millionen Euro.
Rund elf Prozent der Autofahrer verzichteten auf den Schutz einer Kaskoversicherung.
ampnet/aum
Nach Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist die Gefahr eines Wildunfalls im April und Mai höher als in jeder anderen Jahreszeit. „Mit der Zeitumstellung ist der Berufsverkehr wieder mehr in die Zeit der Dämmerung gerückt, wenn viele Wildtiere auf Nahrungssuche sind. Das bedeutet erhöhte Kollisionsgefahr“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
In Waldabschnitten und an Feldrändern sollten Autofahrer besonders in den Morgenstunden und während der Dämmerung vorsichtig fahren und immer bremsbereit sein. Je höher die Geschwindigkeit, desto größer ist die Wucht, mit der Wild in den Pkw einschlägt. Riskante Ausweichmanöver sind dennoch nicht ratsam: „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, sagt Käfer-Rohrbach.
Ist ein Aufprall nicht mehr vermeidbar, sollte eine Vollbremsung mit festgehaltenem Lenkrad erfolgen. Danach wird die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle durch ein Warndreieck abgesichert sowie die Polizei informiert. Das verletzte oder tote Tier sollte möglichst nicht angefasst werden. Es zu bergen ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Der Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, Fotos am Unfallort, dem Auto und dem Wild zu machen. Das erleichtert die spätere Schadenregulierung. Eine Bescheinigung der Polizei, des Jagdpächters oder Försters ist ebenfalls hilfreich. Zudem sollte die Versicherung informiert werden, bevor die Schäden am Fahrzeug beseitigt sind oder das Auto verkauft oder verschrottet wird.
Ist ein Tier auf der Straße zu sehen, sollten Kraftfahrer das Licht abblenden, bremsen und hupen. So wird das Wild in der Regel verscheucht. „Fernlicht oder die Lichthupe sollten hingegen nicht genutzt werden, da geblendete Tiere nicht weglaufen, sondern stehen bleiben“, erläutert die stellvertretende GDV-Geschäfstführerin.
Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und keine Kaskoversicherung, muss die Schäden an seinem eigenen Auto nach einem Wildunfall selbst zahlen.
2022 zählten die deutschen Kfz-Versicherer rund 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw. Dabei entstanden Schäden in Höhe von über 950 Millionen Euro.
Rund elf Prozent der Autofahrer verzichteten auf den Schutz einer Kaskoversicherung.
ampnet/aum
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