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Wer zahlt bei Wasserschaden am Pkw?

05 Januar, 2024

Wer in Überflutungsgebieten mit dem Pkw unterwegs ist, sollte seine Wege mit Bedacht wählen. Hochwasser und Überschwemmung gelten als sog. Elementarereignis. Diese werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ob ein Wasserschaden bezahlt wird, hängt jedoch von der konkreten Situation ab.

Der Automobilclub ADAC rät Autofahrern in den betroffenen Regionen zu besonderer Vorsicht. Dauerregen und Tauwasser haben in den letzten Tagen Flüsse und Seen vielerorts zum Überschwemmen gebracht. Anhaltende Regenfälle könnten die Lage verschlimmern und die Pegelstände weiter steigen lassen.

"In Senken und Unterführungen kann sich bei starken Niederschlägen Wasser ansammeln. Autofahrer sollten keinesfalls mit Schwung durch das Wasser fahren, sondern wenn überhaupt vorsichtig im Schritttempo", warnt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen. "Tiefe und Strömungsgeschwindigkeit des Wassers können von außen schlecht eingeschätzt werden. Autos könnten mitgerissen werden oder stecken bleiben. Gerät Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors, droht zudem ein Motorschaden."

Der Autoclub ADAC rät, bei Regen besonders aufmerksam zu fahren, die Geschwindigkeit zu reduzieren und abrupte Fahrmanöver zu vermeiden. Zudem ist eine ausreichende Profiltiefe, damit die Reifen genug Grip haben und das Wasser verdrängen können. Bei zu hohen Geschwindigkeiten droht zudem Aquaplaning.

Kann das Auto nicht mehr rechtzeitig aus dem Hochwassergebiet entfernt werden, müssen Autohalter abwarten bis die Pegelstände wieder fallen. Je nachdem wie hoch das Auto im Wasser stand, können mögliche Schäden variieren. Stand das Auto bis zu den Fenstern im Wasser, ist ein Totalschaden wahrscheinlich. Startversuche im Wasserbad sollten nur dann unternommen werden, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Verbrennungsluft-Ansaugtrakt befindet und technischen Instrumente durchnässt wurden. Andernfalls ist ein Motorschaden vorprogrammiert ("Wasserschlag").

Wurden Elektroautos vom Wasser eingeschlossen, sollten Autohalter vorsichtig bei der Bergung sein. Kurzzeitige Wassereinwirkung birgt kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Stecker und Kontakte sind wasserdicht ausgeführt. Stand das Elektroauto jedoch längere Zeit im Wasser, sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter gewahrt und Fachkräfte für die Bergung beauftragt werden.

Überschwemmung und Hochwasser gelten - wie auch Hagel und Sturm - als sogenanntes Elementarereignis. Diese werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ob ein Wasserschaden bezahlt wird, hängt jedoch von der konkreten Situation ab.
Wurde ein abgestelltes Auto überschwemmt, zahlt die Teilkaskoversicherung normalerweise den Schaden am Fahrzeug.
Gab es allerdings eine Hochwasserwarnung für das Gebiet, in dem das Auto geparkt wurde, und das Fahrzeug wurde nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren, kann die Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder im Einzelfall sogar ganz verweigern. mid/jub

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