Autoversicherung: Sonderkündigungsrecht
04 Dezember, 2023
Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherungsunternehmen die
Versicherungsbeiträge bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen und Leistungen erhöht.
Das Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem nicht, wenn
- sich nur die Regionalklasse ändert,
- der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt oder
- Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren. ub/dom
Das Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem nicht, wenn
- sich nur die Regionalklasse ändert,
- der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt oder
- Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen.
Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren. ub/dom
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