News zum Thema Kfz-Versicherungen
 

Autoversicherung: Sonderkündigungsrecht

04 Dezember, 2023

Ein Sonderkündigungsrecht steht jedem zu, dessen Versicherungsunternehmen die

Versicherungsbeiträge bei gleichbleibenden Versicherungsbedingungen und Leistungen erhöht.

Das Sonderkündigungsrecht besteht unter anderem nicht, wenn

- sich nur die Regionalklasse ändert,

- der Gesetzgeber die Versicherungssteuer anhebt oder

- Sie selbst die Prämienerhöhung verursachen.

Die Kündigungsfrist beginnt, sobald Sie von der Beitragsanpassung erfahren. ub/dom

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