News zum Thema Kfz-Versicherungen
 

Zahlt die PKW-Versicherung bei einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen?

13 Oktober, 2022

Welche Schuhe sind eigentlich beim Autofahren erlaubt? Zahlt die Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung bei einem Unfall mit falschen Schuhwerk?

Die Herbstferien stehen vor der Tür und viele Menschen holen ihre Wanderstiefel heraus. Aber sollten sie damit auch Autofahren?
Der ACE Auto Club Europa ist seit 1965 für alle modernen mobilen Menschen da, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Die Experten erklären, welches Schuhwerk sich zum Autofahren eignet - und welches nicht.

Welche Schuhe sind beim Autofahren erlaubt?
Während bei gewerblichen Fahrten nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben ist, dass das Schuhwerk den Fuß umschließen muss, gibt es eine solche konkrete gesetzliche Regelung in der Straßenverkehrsordnung nicht. Jedoch müssen Autofahrende jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleisten, was mit manchen Schuhen schlicht nicht möglich ist.

Offene, locker sitzende oder hochhackige Schuhe bieten weniger Halt auf den Pedalen. Bei klobigen Gummistiefeln, Wander- oder Skischuhen fehlt aufgrund der dicken Sohlen und des harten Schafts das Gefühl fürs Pedal. Dagegen ist es mit Flip-Flops oder barfuß deutlich schwieriger, bei einer Notbremsung schnell Druck auf das Bremspedal zu bringen.

Zahlt die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit ungeeigneten Schuhen?
Die Haftpflichtversicherung kommt unabhängig vom getragenen Schuhwerk für den Schaden eines Unfalls auf.
Anders kann das bei einer Vollkaskoversicherung aussehen.
Im schlimmsten Fall drohen hier Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit - wenn zum Beispiel aufgrund des falschen Schuhwerks nicht schnell genug gebremst werden konnte.

Tipp:
Autofahrende sollten immer auf Schuhe achten, mit denen die volle Kontrolle des Fahrzeugs sichergestellt ist. Wer jetzt im Herbst mit Wander- oder Gummistiefeln unterwegs ist, sollte sich einfach ein paar Sportschuhe zum Wechseln in den Kofferraum legen.
mid/jub

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights