Kleinanhänger - Ohne Straßenzulassung kein Versicherungsschutz
13 Juli, 2010
Zum Transport von Arbeitsmaterial nutzen Heimwerker gern einen Kleinanhänger. Wer seinen eigenen Anhänger nur selten benutzt, sollte prüfen, ob dieser noch für den Straßenverkehr zugelassen ist. "Ohne gültige Prüfplakette darf er nicht bewegt werden, sonst
drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Auch der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) noch mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren ist oder ob die Klasse BE erforderlich ist.
Damit die Last nicht zur Last wird, empfiehlt sich, vor der Beladung das Gewicht des Transportguts abzuschätzen und mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers abzugleichen: Die Angaben zur Anhängelast stehen im Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 bzw. in der Zulassungsbescheinigung unter Position O.1 und O.2.
Unerlässlich für die Fahrsicherheit ist die richtige Art der Beladung: Schwere Stücke unbedingt tief und gleichmäßig über der Achse verteilen, damit der Anhänger in der Kurve oder beim Bremsen nicht ausbricht. Verantwortungsvolle Fahrer achten auch genau auf die zulässige Stützlast, also das Gewicht, das von Anhängern auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird. Für Auto, Anhängerkupplung und Anhängerdeichsel gelten jeweils eigene Maximalwerte. "Die kleinste Größe ist entscheidend", warnt Hans-Ulrich Sander. Bereits bei geringen Abweichungen vom niedrigsten Maximalwert droht in der Kurve oder beim Bremsen ein Ausbrechen des Fahrzeugs. Außerdem kann eine einseitige Belastung zu vorzeitigem Verschleiß oder sogar Bruch der Verbindungsteile zwischen Wagen und Anhänger führen. www.tuv.com
Auch der Versicherungsschutz ist dann nicht gewährleistet", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte von TÜV Rheinland. Wer sich einen Anhänger leiht, fragt am besten beim Vermieter: Ist die eigene Fahrerlaubnis zulässig für das Fahren mit diesem Anhänger? Es ist grundsätzlich zu prüfen, ob die Kombination (Zugfahrzeug plus Anhänger) noch mit dem Führerschein der Klasse B zu fahren ist oder ob die Klasse BE erforderlich ist.
Damit die Last nicht zur Last wird, empfiehlt sich, vor der Beladung das Gewicht des Transportguts abzuschätzen und mit der zulässigen Anhängelast des Zugfahrzeuges und des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers abzugleichen: Die Angaben zur Anhängelast stehen im Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 bzw. in der Zulassungsbescheinigung unter Position O.1 und O.2.
Unerlässlich für die Fahrsicherheit ist die richtige Art der Beladung: Schwere Stücke unbedingt tief und gleichmäßig über der Achse verteilen, damit der Anhänger in der Kurve oder beim Bremsen nicht ausbricht. Verantwortungsvolle Fahrer achten auch genau auf die zulässige Stützlast, also das Gewicht, das von Anhängern auf die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeugs übertragen wird. Für Auto, Anhängerkupplung und Anhängerdeichsel gelten jeweils eigene Maximalwerte. "Die kleinste Größe ist entscheidend", warnt Hans-Ulrich Sander. Bereits bei geringen Abweichungen vom niedrigsten Maximalwert droht in der Kurve oder beim Bremsen ein Ausbrechen des Fahrzeugs. Außerdem kann eine einseitige Belastung zu vorzeitigem Verschleiß oder sogar Bruch der Verbindungsteile zwischen Wagen und Anhänger führen. www.tuv.com
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