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Elektroautos: So klappt es mit Kauf und Kfz-Versicherung

16 April, 2021

In Deutschland sind für Fahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden, eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, also auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie Elektro, Hybrid- und Brennstoffzellenautos.

Die Elektromobilität in Deutschland kommt immer mehr in Fahrt, denn die Zahl der Elektroautos wächst und wächst. 2020 wurden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt insgesamt 194.163 reine Elektroautos in Deutschland zugelassen, ein Plus von über 200 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Trend wird durch die Bundesregierung mit dem Umweltbonus sowie Vorteilen für Elektroautos im Straßenverkehr gefördert. Hier gibt es gibt Tipps für den Kauf und die Kfz-Versicherung eines Stromers.

Der Umweltbonus der Bundesregierung soll den Absatz von neuen sowie jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen mit einem Listenpreis von maximal 65.000 Euro ankurbeln. "Aktuell erhält man beim Kauf eines Plug-in-Hybriden einen Zuschuss vom Staat von bis zu 4.500 Euro, bei Fahrzeugen mit Batterie- oder Brennstoffzellenantrieb sogar bis zu 6.000 Euro. Dieser gilt auch rückwirkend für Autos mit einer EU-Zulassung ab dem 4. November 2019", erklärt Roman Wagner, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt.

Bei der Versicherung für elektrisch betriebene Autos lässt sich ebenfalls sparen. Grundsätzlich ist in Deutschland für jedes für den öffentlichen Straßenverkehr zuzulassende Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben - also auch für elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-, Hybrid- und Brennstoffzellenautos. Wagner empfiehlt auch eine Vollkaskoversicherung für elektrisch betriebene Autos: "Meist gewährleistet diese den umfassendsten Schutz und sichert unter anderem den Antriebs-Akku gegen fast jede Art von Beschädigung, Zerstörung, Verlust und Bedienfehler ab."

Beim Gebrauchtkauf eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sollte man besonders auf eine noch möglichst lange Dauer der Herstellergarantie für den Akku achten. "Generell gilt: Falls dieser Akku nur gemietet ist, sollte man mit seiner Kfz-Versicherung klären, ob er in den üblichen Leistungsrahmen einer Kasko-Police fällt", rät Wagner.

Interessant: Seit 2015 können Fahrzeughalter einen zusätzlichen Buchstaben für das Kennzeichen ihres elektrisch betriebenen Fahrzeugs beantragen. Das zusätzliche "E" am Ende der klassischen Buchstaben-Nummern-Kombination bringt einige Vorteile mit sich. So berechtigt es in manchen Städten und Kommunen zum kostenlosen Parken auf speziellen Parkplätzen, dem Fahren auf der Busspur oder zum gebührenfreien Stromtanken an öffentlichen Ladesäulen.
Wagner weist jedoch darauf hin: "Nicht jede Stadt oder Kommune setzt die Begünstigungen des E-Kennzeichens in gleichem Maße um. Im Zweifelsfall sollte man sich vorab informieren, welche Regelungen jeweils gelten."

Bei allen Vorteilen: Einer der spürbarsten Nachteile von Elektroautos für andere Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern im Straßenverkehr ist das fehlende Motorgeräusch.
Seit dem 1. Juli 2019 müssen deshalb bereits alle neuen Typen von Plug-in-Hybrid- und reinen Elektroautos mit einem künstlichen Geräusch, dem sogenannten AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), ausgestattet sein. Dieses soll insbesondere Fußgänger und Radfahrer vor Unfällen schützen, indem es sowohl beim Rückwärtsfahren als auch beim Anfahren bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h einen bestimmten Geräuschpegel erzeugt.
mid/arei

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