Wildschaden: Wildunfall je nach Tierart anders versichert
10 April, 2021
Was tun, wenn es kracht? Wer zahlt bei Wildschaden? Was ist nach einem Wildunfall zu beachten?
Wildtiere geraten dann und wann auf die Autobahn. Und dann gilt höchste Alarmstufe. Je nach Tierart verlaufen nicht nur Kollisionen etwas anders. Vor allem die Versicherung macht Unterschiede. Wer mit einem Wildtier wie Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein zusammenstößt, bekommt den Schaden in der Regel von seiner Teilkaskoversicherung erstattet.
"Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt", erklärt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.
Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus.
Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. "Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf 'Tiere aller Art'", so R+V-Expertin Rimmelspacher.
Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen - falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.
So schwer es Autofahrern fällt:
Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.
Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt. Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres. mid/wal
"Unfälle mit diesem sogenannten Haarwild sind in allen Tarifen abgedeckt", erklärt Silke Rimmelspacher, Abteilungsleiterin Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Dazu gehören alle Tiere, die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, auch Luchse, Seehunde und Wisente.
Anders sieht es bei Federwild, Haus- und Nutztieren aus.
Nicht generell versichert sind auch Unfälle mit freilebenden Wölfen und exotischen Tieren wie Waschbären oder Nandus, die in einigen Regionen Deutschlands heimisch geworden sind. "Damit die Versicherung auch bei Kollisionen mit diesen Tieren oder streunenden Hunden einspringt, ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, beispielsweise auf 'Tiere aller Art'", so R+V-Expertin Rimmelspacher.
Ein Blick in die Police verrät Autofahrern, welche Tierarten bei ihnen eingeschlossen sind. Wenn Haus- und Nutztiere wie Kühe oder Schafe nicht in der Teilkaskoversicherung aufgelistet sind, können Autofahrer versuchen, ihren Schaden vom Tierhalter ersetzt zu bekommen - falls das Tier noch am Unfallort ist und der Halter eindeutig ermittelt werden kann.
So schwer es Autofahrern fällt:
Nicht ausweichen, wenn ein Tier über die Fahrbahn läuft. Das gilt besonders bei kleinen Tieren wie Hasen oder Igel. Denn bei kleinen Tieren ist der Schaden durch ein Ausweichmanöver mit hoher Wahrscheinlichkeit größer als bei einem Zusammenstoß.
Besser ist, die Geschwindigkeit nach und nach zu drosseln. Eine Vollbremsung sollten Autofahrer vermeiden, damit der Hintermann nicht auffährt. Geht beim Zusammenstoß ein Scheinwerfer oder eine Scheibe zu Bruch, ist dieser Schaden über die Teilkaskoversicherung abgedeckt - unabhängig von der Art des Tieres. mid/wal
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