Aktuelle Auto News
 

Camping: Sind Vorzelte in der Kasko mitversichert?

30 Juni, 2020

Ist ein Wohnmobilist mit einer Teilkaskoversicherung wie jeder Autofahrer gegen Brandschäden abgesichert? Diese Fakten sollten Wohnmobilisten zum Thema Versicherung kennen:

Bescheid wissen und sicher unterwegs sein

Unabhängig und flexibel auf Achse: Immer mehr Menschen machen Urlaub im Reisemobil oder Wohnwagen. 2019 wurden nach Angaben des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD) mehr Freizeitfahrzeuge neu zugelassen als jemals zuvor. Und einer GfK-Studie zufolge können sich 14,2 Millionen Deutsche vorstellen, in den nächsten fünf Jahren einen Caravaning-Urlaub zu unternehmen.

Wohnmobile benötigen wie jedes andere Kfz eine Haftpflichtversicherung, diese übernimmt aber lediglich Unfallschäden am fremden Fahrzeug. Darüber hinaus sollte man eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. "Die Vollkasko etwa schützt vor Vandalismus - und gerade auf Campingplätzen ist Vandalismus gar nicht so selten", erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen.

Vorzelte sind in der Kasko mitversichert

Mit einer Teilkasko ist der "Camper" wie jeder Autofahrer gegen Brandschäden abgesichert. "Die Versicherung zahlt bei Kurzschluss. Wer aber einen heißen Topf vom Herd auf die Arbeitsfläche stellt oder fahrlässig anderes im Wagen verschmort, kann auf den Kosten sitzen bleiben", so Johannssen. Eine Brandquelle sei der Steckkontakt bei Steuergeräten im Motor. Auch Vorzelte sind in der Kasko mitversichert.

Besonderheiten bei Bissschäden durch Tiere

Bissschäden durch Marder, Mäuse und andere Tiere sind ebenfalls versichert. "Hier ist aber maßgeblich, wo die Schäden im Wagen entstanden sind", sagt Thiess Johannssen. Gelangen Tiere bei schlecht verschlossenen Autos in den Innenraum und nagen etwa die Matratze kaputt, sei dies nicht versichert. Wenn während der Fahrt etwas aus einem Schrank fällt und Schäden anrichtet, greift die Versicherung ebenfalls nicht. "Jeder Besitzer muss sich selbst um das sichere Verstauen der Ladung kümmern", so Johannssen. djd/Itzehoer-Versicherungen

zurück zu den News             News Archiv


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.



Unsere Highlights