Fahrzeugversicherung: Autodiebstahl mit Lösegeldforderung
28 Februar, 2019
Muss man seiner Fahrzeugversicherung eine Lösegeldforderung für das gestohlene Auto mitteilen? Die Antwort:
Es kommt im Leben sicher nicht sehr oft vor, trotzdem ist die Frage nun sogar gerichtlich geklärt worden: Muss man seiner Versicherung eine Lösegeldforderung für das gestohlene Auto mitteilen?
Die Antwort:
Nein, muss man nicht. Ein Autofahrer hatte vor Gericht geklagt, nachdem seine Versicherung nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlte.
Sein Auto war im Urlaub gestohlen worden, wenige Tage später ging eine Lösegeldforderung für sein Fahrzeug ein. Der Mann zahlte nicht und informierte auch seine Kasko-Versicherung nicht, die dann nur einen Teil des Schadens übernahm.
Damit kam sie aber nicht durch:
Das OLG Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass der Autofahrer nicht grob fahrlässig gegen eine etwaige Schadensminderungs-Obliegenheit verstoßen habe. mid/arei
Die Antwort:
Nein, muss man nicht. Ein Autofahrer hatte vor Gericht geklagt, nachdem seine Versicherung nur ein Drittel des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs zahlte.
Sein Auto war im Urlaub gestohlen worden, wenige Tage später ging eine Lösegeldforderung für sein Fahrzeug ein. Der Mann zahlte nicht und informierte auch seine Kasko-Versicherung nicht, die dann nur einen Teil des Schadens übernahm.
Damit kam sie aber nicht durch:
Das OLG Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass der Autofahrer nicht grob fahrlässig gegen eine etwaige Schadensminderungs-Obliegenheit verstoßen habe. mid/arei
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