News zum Thema Kfz-Versicherungen
 

Kurzgutachten bei Bagatellschäden

04 Januar, 2017

Über die Erstattung der Kosten für ein Kurzgutachten in Höhe von 140 Euro bei einem Bagatellschaden gerieten

zwei Parteien in Streit. Vor der Erstellung des Kfz-Gutachtens war die Höhe des Schadens noch nicht eindeutig festzustellen.
Es lagen unter anderem nicht reparierte Vorschäden vor. Der Verursacher verweigerte die Kostenübernahme.
Das Amtsgericht Ludwigshafen war da anderer Meinung. Die Kosten seien vor allem dann erstattungsfähig, wenn weitere Umstände wie die Abgrenzung von Vorschäden hinzukommen und Unklarheit über den Schadenumfang, das Alter und die Laufleistung des Fahrzeugs herrscht (Urteil vom 11.2.2016, AZ: 2a C 247/15).
Seine Entscheidung führte das Gericht darauf zurück, dass ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nicht in Betracht kommt. Die angerechneten Kosten seien überdies angemessen, da sie nicht wesentlich über dem Umfang eines Kostenvoranschlags liegend würden. Es gab der Klage daher statt. mid/mk

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