Vollkasko
Vollkaskoversicherung Vergleich und Info
Fragen und Antworten zur Vollkaskoversicherung. Wann ist eine Vollkasko sinnvoll? Wie sind die Leistungen und wie hoch die Beiträge? Welche Sparmöglichkeiten gibt es? Nutzen Sie zum Wechsel unseren kostenlosen Tarifrechner und vergleichen Sie Leistungen und Kosten völlig unverbindlich.
Die Vollkasko ist eine freiwillig Zusatzversicherung. Sie deckt ausschließlich Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen und schließt die Teilkasko mit ein. Eine Vollkaskoversicherung eignet sich in der Regel für Neufahrzeuge sowie für sehr teure Fahrzeuge. Falls der Restwert Ihres Autos sehr niedrig ist, lohnen sich die Kosten einer Vollkaskoversicherung eher nicht.
Wann ist eine Vollkaskoversicherung sinnvoll?
Wägen Sie in aller Ruhe die Vor- und Nachteile ab, so dass Ihr Fahrzeug nach Ihren eigenen Bedürfnissen bestens abgesichert ist:
In der Vollkaskoversicherung ist Ihr Kraftfahrzeug gegen Unfallschäden versichert, auch wenn diese Schäden von Ihnen selbst verursacht wurden.
Die Vollkasko umfasst die Schäden, die im Rahmen der Teilkasko mit versichert sind.
Die Versicherungsbeiträge sind überwiegend teurer als bei der Teilkasko.
Versicherungsbeiträge berechnen und Leistungen vergleichen:
Für die Beitragsberechnung der Vollkasko sind maßgeblich:
- Typklasse
- Regionalklasse
- Schadensfreiheitsrabatt
- Höhe der Selbstbeteiligung
- jährliche Kilometerleistung
- Fahrzeugalter
- Alter des Versicherungsnehmers
Die Vollkaskoversicherung kann wahlweise
mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1000 Euro bzw. ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Höhe der Selbstbeteiligung kann allerdings je nach Autoversicherer variieren.
Sparmöglichkeiten beim Abschluss einer Vollkasko:
Der Versicherungsschutz ist durch die Vereinbarung der Höhe der Selbstbeteiligung zu günstigeren Prämien möglich. Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger fällt Ihr Beitrag aus.
Vollkasko bei grober Fahrlässigkeit:
Wer in 2008 seine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, profitierte bereits von der Neuregelung des Versicherungsgesetzes. Für die Schadensregulierung bezüglich grober Fahrlässigkeit gelten seitdem neue Kriterien. Falls grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, ist dies kein Ausschluss-Kriterium mehr, sondern bedeutet, dass die Schadensregulierung sich nach der Schwere der Fälle richtet. Das heißt, Sie bekommen demnach zwar nicht den ganzen Vollkaskoschaden erstattet, aber immerhin einen Teil. Wie hoch genau der Anteil im jeweiligen Schadensfall ist, wird im Einzelfall ermittelt. Alte Versicherungsverträge fallen seit 2009 ebenfalls unter diese neue Regelung.
Unverbindlicher Versicherungsvergleich:
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