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Versicherungsschutz: Mit Grippe fahren kann wie unter Alkoholeinfluss sein

20 Februar, 2017

Wenn ein nicht fahrtüchtiger Fahrer, möglicherweise unter Medikamenteneinfluss, einen Verkehrsunfall verursacht, kann ihn dies seinen Versicherungsschutz, seinen Führerschein sowie eine Geldstrafe kosten.

Winter ist Grippe- und Erkältungszeit. Auch hinter dem Lenkrad kann ein grippaler Infekt ein Risko sein, selbst wenn keine Medikamente eingenommen wurden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten, warnen Verkehrssicherheitsexperten. Denn ein Grippekranker fährt Auto wie ein Angetrunkener, fanden Ärzte der Deutschen Lungenstiftung (DLS) heraus. Nach ihren Untersuchungen mindert die Krankheit das Konzentrationsvermögen und die Reaktionszeit eines Autofahrers um etwa elf Prozent. Das entspricht einem Blutalkoholwert von 0,5 bis 0,65 Promille oder zwei Whisky vor Fahrtantritt. Entsprechend steigt das Unfallrisiko.

Nicht besser, sondern vielfach noch schlechter, wird das Fahrvermögen von Erkälteten oder an Grippe Erkrankten durch die Einnahme von Medikamenten. Auch Mittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, können die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken. So weist die Apothekerkammer in Hamburg darauf hin, dass auch scheinbar harmlose Arzneien, die ohne Rezept erhältlich sind, sich negativ auf das Fahrvermögen auswirken können – erst recht nach eigener und möglicherweise falscher Medikation. Allein schon die in vielen solcher Mittel enthaltenen stimulierenden Wirkstoffe können dem Fahrer suggerieren, er wäre fit für den Straßenverkehr. In Wirklichkeit ist er jedoch schlapp und krank und gehört eigentlich ins Bett statt ans Lenkrad.

Fachleute betonen in dem Zusammenhang, dass Medikamente, in deren Beipackzetteln nicht auf eine Einschränkung der Fahrtüchtigkeit hingewiesen wird, bei einem kranken Fahrer dennoch genau dies bewirken können. Deshalb raten sie nachdrücklich dazu, bei Erkältung oder Grippe besser das Auto so lange stehen zu lassen, bis der Körper wieder seine normale Leistungsfähigkeit erreicht hat. „Finger weg vom Steuer“ gilt selbstverständlich erst recht bei Fieber sowie den in der Regel verschreibungspflichtigen Medikamenten, zu deren Risiken und Nebenwirkungen Einflüsse auf das zentrale Nervensystem oder das Herz-Kreislauf-System gehören können.

Grundsätzlich gilt deshalb: Bei Anzeichen einer beeinträchtigten Fahrtüchtigkeit, sei es durch Müdigkeit oder allgemeine Schlappheit, bei auftretender Benommenheit oder Schwindel, aber auch bei Koordinationsproblemen und anderen Einschränkungen, sollte man aufs Autofahren verzichten – im Interesse der eigenen Sicherheit sowie der anderer.

Zwar ist es vom Gesetz her in Deutschland nicht per se verboten, nach der Einnahme von Medikamenten ein Fahrzeug zu führen. Doch jeder Fahrer ist verpflichtet, vor Fahrtantritt selbst seine Fahrtauglichkeit kritisch zu beurteilen. Wer hier fahrlässig handelt, muss gegebenenfalls mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn wenn ein nicht fahrtüchtiger Fahrer, möglicherweise unter Medikamenteneinfluss, einen Unfall verursacht, kann ihn dies seinen Versicherungsschutz und seinen Führerschein sowie eine Geldstrafe kosten, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern. Im ungünstigsten Fall droht sogar Gefängnis. ampnet/jri

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