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Versicherung - Wer haftet beim Autoverleih?

24 Februar, 2016

Grundsätzlich gilt: Wer sein Auto verleiht, sollte einen Vollkasko-Schutz haben. Beim Auto hört die

Freundschaft auf: 61 Prozent der deutschen Autofahrer würden ihr geliebtes Fahrzeug niemals in fremde Hände geben. Und wenn das Auto verliehen wird, bleibt es zumeist in der Familie. Bei 47 Prozent dürfen der Partner oder die Partnerin ans Steuer, danach folgen für 45 Prozent die eigenen Kinder oder Familienangehörige, und nur 27 Prozent leihen laut einer Forsa-Umfrage ihren Freunden ab und zu das Auto.
Warum diese Vorsicht? Schrecken eventuell Unfälle und der daraus resultierende finanzielle Schaden?
"Grundsätzlich spricht nichts gegen einen kostenlosen Autoverleih an Freunde oder Bekannte", sagt dazu Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt.
Damit ein möglicher Unfall oder Schaden am Fahrzeug nicht zu Nachteilen führt, sollte mit der Kfz Versicherung aber vorab geklärt werden, für welchen Fahrerkreis der vereinbarte Versicherungstarif gilt.
Wer sein Auto verleiht, sollte einen Vollkasko-Schutz haben. "Denn nur dann werden von einem anderen Fahrer verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug vom Versicherer reguliert", so Frank Bärnhof. mid/rlo
Bildunterschrift: mid Groß-Gerau - Schlüsseldienst: Beim Autoverleih sind die Deutschen vorsichtig.

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