Versicherungskündigung
 

Versicherungskündigung - Kündigung Autoversicherung


Hilfreiche Tipps und Infos für eine problemlose Kündigung Ihrer Autoversicherung, außerordentliches Sonderkündigungsrecht, Musterbriefe für Ihre Versicherungskündigung und die aktuellen Kündigungsfristen

Versicherungskündigung - Musterbrief

Versenden Sie die schriftliche Kündigung Ihrer Versicherung per Einschreiben mit Rückschein, um gegebenenfalls nachweisen zu können, dass die Kündigung bei Ihrer Autoversicherung eingegangen ist. Damit Ihre Versicherungsgesellschaft genau weiß, um welchen Vertrag es sich handelt, teilen Sie ihr den genauen Wohnort, die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen mit. Auch der Kündigungstermin muss im Schreiben enthalten sein. Für die Kündigung können Sie unseren kostenlosen Musterbrief verwenden. Musterbrief Kündigungsschreiben


Es gibt zwei Möglichkeiten der Versicherungskündigung:

  1. die Kündigung zum Vertragsablauf und
  2. das außerordentliche Sonderkündigungsrecht während der Vertragslaufzeit.


Kündigung zum Vertragsablauf:

Bei den meisten Autoversicherungen beginnt die Laufzeit ab dem 01. Januar eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des Versicherungszeitraumes. Das heißt, die Versicherungskündigung muss spätestens bis zum 30. November des Vorjahres bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig einen Monat vor Ablauf gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.


Kündigung während der Vertragslaufzeit:

Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, den Vertrag vor Ablauf eines Jahres zu kündigen. Hier wird dann allerdings ein höherer Kurztarif für die Versicherungslaufzeit unter einem Jahr abgerechnet. Dies ist nicht zu empfehlen.
In folgenden Fällen können Sie von Ihrem außerordentlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen:

  1. Liegt ein Schadensfall vor
    Hierbei müssen Sie folgendes beachten. Falls Sie von diesem Kündigungsrecht Gebrauch machen, behält die Versicherungsgesellschaft allerdings den Anspruch auf die volle Jahresprämie. Deshalb ist von einer solchen Versicherungskündigung abzuraten.

  2. Liegt ein Totalschaden / Verschrottung vor
    Bei einer Verschrottung bzw. Totalschaden endet der Versicherungsvertrag automatisch, sobald das Fahrzeug abgemeldet wurde. Der Jahresbeitrag muss von der Autoversicherung anteilig zurückgezahlt werden.

  3. Liegt eine Prämienerhöhung vor
    Wurde die Versicherungsprämie erhöht, haben sich die Vertragsbedingungen bzw. hat sich die Typklasse oder Regionalklasse verändert, haben Sie die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung. Kein Kündigungsrecht besteht allerdings bei Prämienerhöhungen allein wegen Anhebung der Versicherungssteuer.

  4. Liegt ein Verkauf bzw. ein Fahrzeugwechsel vor
    Wird ein Fahrzeug verkauft, können sowohl der Käufer als auch der Verkäufer den alten Versicherungsvertrag binnen eines Monats kündigen. Möchte der Käufer die Versicherungsgesellschaft wechseln, beantragt man bei einer neuen Autoversicherung einen neuen Vertrag. Der alte Vertrag gilt dann automatisch als gekündigt. Vorausbezahlte Versicherungsbeiträge werden zurückerstattet.



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